Herzlich willkommen!
Die Kanzlei Dr. Dr. Ossege berät und vertritt Sie in ganz Deutschland kompetent und mit langjährigen Erfahrungen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht u.a. in folgenden Bereichen:

- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung, - Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht (Verfahren bei Zulassungsgremien, Kassenärztlichen
Vereinigungen, Pausibilitätprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen), sowie Grundzüge der Pflegeversicherung, - Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht (Ärztekammern),
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe (u.a. Psychotherapeuten), - Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
- Vergütungsrecht der Heilberufe,
- Krankenhausrecht, einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht,
- Apothekenrecht,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Darüber hinaus erstellt Herr Dr. Dr. Ossege fachbezogene Gutachen, hält regelmäßig Vorträge und führt fachbezogene Schulungen durch. Auch ist Herr Dr. Dr. Ossege Autor zahlreicher Beiträge.